

der Oberallgäuer Volkshochschule e. V. (ovh)
§ 1 Anmeldung
Zustandekommen des Geschäftsvertrages - Bezahlung
Bei allen Kursen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Diese kann telefonisch, schriftlich, persönlich oder via Internet erfolgen. Für eine schriftliche Anmeldung benutzen Sie bitte den Anmeldeschein im Programmheft.
Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.
Bei der Anmeldung und der Annahme durch die ovh kommt unter Anerkennung der AGB der Geschäftsvertrag zustande.
Die Teilnahme an einer ovh-Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Die volle Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kurs erscheint oder ihn vorzeitig abbricht.
Die Kursgebühr wird per Lastschrift vom Bankkonto des Teilnehmers eingezogen.
Die Abbuchungsermächtigung gilt für eine einmalige Abbuchung bei schriftlicher, persönlicher, telefonischer oder Internet-Anmeldung. Die ovh behält sich aus verwaltungsorganisatorischen Gründen vor, die fällige Kursgebühr kurz vor oder kurz nach dem Kursbeginn einzuziehen.
Bei verschiedenen Kursen werden zusätzliche Materialkosten fällig. Diese werden i. d. R. von der ovh zusammen mit der Kursgebühr eingezogen und an den Kursleiter weitergeleitet oder am Kurstag, bzw. zu Kursbeginn durch den Kursleiter selbst eingefordert. Beachten Sie hierzu bitte die entsprechenden Hinweise im Programmheft.
Barzahlung ist in der ovh-Geschäftsstelle möglich.
Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Anmeldung keine gesonderte Anmeldebestätigung. Bei Kursausfall oder Kursverschiebungen werden Sie umgehend informiert.
Eine Anmeldung zu Lichtbildervorträgen ist nicht erforderlich.
Bei Sprachkursen besteht die Möglichkeit bei einem Kurstermin Probe zu hören.
§ 2 Mindestbeteiligung
Veranstaltungen finden statt, wenn sich die bei der jeweiligen Ausschreibung festgesetzte Anzahl TeilnehmerInnen angemeldet haben. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die TeilnehmerInnen mit einer Kürzung der Kursdauer oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. Die Konditionen werden am 1. Kurstermin in Absprache mit den KursteilnehmerInnen und der Volkshochschule verbindlich festgelegt.
Im Programmheft können Sie für Sprachkurse die gestaffelten Preise einer Tabelle entnehmen.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
a) durch den Hörer
Der/die Teilnehmende kann bis zum dritten Werktag vor dem ersten Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Für von der ovh bereitgehaltene Veranstaltungen, Unterrichte oder Leistungen, die von der/dem Teilnehmenden nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine (anteilige) Erstattung der Kursgebühr.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests ist ein Rücktritt jederzeit möglich. In diesem Fall behält sich die ovh, neben der Kursgebühr für die abgehaltenen Abende, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10.00 Euro ein.
b) durch die Volkshochschule
Die ovh kann vom Vertrag zurücktreten wenn:
· die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
· der/die von der ovh verpflichtete Dozent/Dozentin aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der ovh liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
§ 4 Wechseln eines Kurses
Umbuchungen während des laufenden Semesters sind nur auf schriftlichen Antrag und mit Einverständnis der ovh-Leitung möglich.
§ 5 Ermäßigungen
Ermäßigungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine ermäßigte Gebühr separat neben dem Normalpreis ausgewiesen ist. Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen:
· Schüler und Studenten in Vollzeit
· Wehr- und Ersatzdienstleistende
· Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II
· Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%
Wenn Sie eine Ermäßigung beantragen, benötigen wir bei Ihrer Anmeldung einen entsprechenden Nachweis. Liegt der Nachweis bei der Zahlung bzw. Abbuchung nicht vor, ist eine nachträgliche Rückerstattung des Differenzbetrages ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur ovh-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 7 Teilnahmebescheinigungen
Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
§ 8 Haftung
Die ovh übernimmt gegenüber den Teilnehmern an allen Veranstaltungen nur die Haftung für Unfälle im Umfang der Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen. Bei Studien- und Busfahrten ist die ovh nicht Veranstalter. Es gelten dort die besonderen Reiserechtsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters.
§ 9 Kursräume
Die ovh arbeitet in gemieteten Räumen oder Schulräumen. Bitte behandeln Sie die Räume und Einrichtungen schonend. Wenn die Ordnung des Raumes (Tische, Stühle usw.) verändert wurde, bitten wir Sie, nach Ende des Unterrichts die vorgefundene Ordnung wieder herzustellen.
§ 10 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programmheft/Webseite der ovh angegeben. Mit dem Erscheinen eines neuen Kursprogrammes werden alle vorhergehenden Kursprogramme ungültig.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiterin/der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Steuervergünstigungen
Aufwendungen für Kurse der ovh können als „Werbungskosten“ gelten, wenn der Teilnehmer durch den Kurs in seinem Beruf weitergebildet wird. Ausgaben für Kurse, die der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dienen, können als „Sonderausgaben“ anerkannt werden.
| Montag: |
8.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag: |
8.00 - 13.00 Uhr |
| Mittwoch: |
8.00 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr |
| Donnerstag: |
13.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 - 14.00 Uhr |