Seit dem 01. Juni 2010 ist die ovh eine von deutschlandweit 600 offiziellen Beratungsstellen für die Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert der Staat die individuelle berufliche Weiterbildung.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,- Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,- € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- €) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe ist selbst für die Weiterbildung aufzubringen. Den Prämiengutschein erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch in Ihrer Beratungsstelle. Nach erfolgter Beratung buchen Sie mit Ihrem Prämiengutschein einen Kurs, der Ihrer beruflichen Weiterbildung dient; hierbei kann es sich zum Beispiel um einen EDV-Kurs, eine Rhetorik-Schulung oder einen Sprachkurs handeln.
Die neuen Regelungen für die Bildungsprämie ab 2012:
Einen Prämiengutschein können erhalten:
- Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und
- durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000,- € (bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
- Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
- Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Keinen Prämiengutschein erhalten:
- Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.
- Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre.
- Alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.
Pro Person kann alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gültig.
Die Zuwendung beträgt 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500,- € pro Prämiengutschein.
Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs- oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden.
Neben- oder Folgekosten insbesondere für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.
Prämiengutscheine dürfen nicht ausgestellt bzw. eingesetzt werden für:
- Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention, der Persönlichkeitsentwicklung, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen und künstlerischen Betätigung oder der sonstigen allgemeinen Lebensführung dienen.
- Weiterbildungen, die der Erfüllung einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen.
- Den Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.
Sofern die oben genannten Anforderungen der Förderung nicht entgegen stehen,
können Weiterbildungsanbieter, die Prämiengutscheine annehmen, unter folgenden
Voraussetzungen eine Erstattung beantragen:
Eignung der Maßnahme
- Die Weiterbildungsmaßnahme vermittelt berufsspezifische Inhalte oder Kenntnisse bzw. Fertigkeiten, die der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist geeignet, um das auf dem Gutschein aufgeführte Weiterbildungsziel zu erreichen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt nicht als Einzelunterricht, nicht als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung und nicht in Form von Selbstlernmedien.